Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Vereinbarung einer Mehrerlösklausel bei Erwerb eines Grundstücks; Verstoß einer Mehrerlösklausel gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Einordnung der Mehrerlösklausel in den Anwendungsbereich des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen ( ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § ... 6 Abs. 2; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11; ; AGBG § 24 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 412; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 195 a.F; ; BGB § 196 n.F.; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 196 Abs. 1 Ziff. 1 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 291; ; BGB § 305 n.F.; ; BGB § 306 n.F.; ; BGB § 307 n.F.; ; BGB § 308 n.F.; ; BGB § 309 n.F.; ; BGB § 310 n.F.; ; BGB § 652 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Abführung von Mehrerlösen aus der Weiterveräußerung eines Grundstücks, wenn eine Mehrerlösklausel vertraglich vereinbart wurde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 26.09.2003 - 11 O 1/02
- OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
Papierfundstellen
- NJ 2005, 560
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99
Flur
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
Ihre Festlegung gehört zum Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung und ist grundsätzlich Sache der Vertragsparteien, denn es gibt vielfach keine gesetzliche Preisregelung, die bei Unwirksamkeit der vertraglichen Regelung gemäß § 6 Abs. 2 AGBG an deren Stelle treten könnte (vgl. BGHZ 146, 331 ff.).Im Gegensatz zu der vom Bundesgerichtshof überprüften und als Preisabrede einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen sogenannten Nachbewertungsklausel in Verträgen der ehemaligen Treuhandanstalt (BGHZ 146, 331 ff.; ZIP 2002, 808 ff.), beinhaltet die Mehrerlösklausel keine unmittelbare Festlegung der Höhe des Kaufpreises für die veräußerten Grundstücke.
- BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00
Umfang der Anspruchs des Berechtigten gegen die Treuhandanstalt
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
Mit dem nach § 5 des Kaufvertrages abzuführenden Mehrerlös soll auch nicht der künftige Verkehrswert des Grundstücks abgegolten werden (vgl. zu einer "reinen" Mehrerlösklausel BGH VIZ 2001, 602 ff.), was ebenfalls gegen die Annahme spricht, es handle sich um einen Teil des Kaufpreises. - OLG Koblenz, 15.07.2002 - 5 U 1668/00
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
Die Formularbestimmung dient der Absicherung der zügigen und ungehinderten Erreichung des vertraglichen Investitionsziels, indem sie die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgte Weiterveräußerung der erworbenen Grundstücke, sofern sie vor Durchführung grundstücksbezogener (und werterhöhender) Maßnahmen und Investitionen erfolgt, sanktioniert (vgl. auch OLG Koblenz VIZ 2002, 651, 653).
- BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00
Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
Im Gegensatz zu der vom Bundesgerichtshof überprüften und als Preisabrede einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen sogenannten Nachbewertungsklausel in Verträgen der ehemaligen Treuhandanstalt (BGHZ 146, 331 ff.; ZIP 2002, 808 ff.), beinhaltet die Mehrerlösklausel keine unmittelbare Festlegung der Höhe des Kaufpreises für die veräußerten Grundstücke. - BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02
Abführung des Mehrerlöses bei Weiterveräußerung von von der Treuhandanstalt …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
aa) Zwar handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Rechtmäßigkeit sich an den Bestimmungen des AGBG messen lassen muß (offengelassen in BGH VIZ 2003, 241, 242), denn unstreitig sind die in § 5 getroffenen Bestimmungen für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert und wurden von der Treuhandanstalt als Verkäuferin i.S.d. § 1 Abs. 1 AGBG "gestellt". - OLG Brandenburg, 13.07.2000 - 5 U 155/99
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
Sinn und Zweck der Mehrerlösklausel ist es demnach, im Fall der Weiterveräußerung innerhalb einer bestimmten Frist den (Spekulations-)Gewinn zum Teil abzuschöpfen (OLG Brandenburg VIZ 2001, 637, 638).
- LG Berlin, 06.10.2020 - 3 O 162/20
Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Preisnebenabrede über …
Dies ist der Fall, denn die Abrede wird zur Folge haben, dass ein Käufer von einer an sich beabsichtigten Nutzungsänderung dann Abstand nehmen wird, wenn sich diese für ihn angesichts der sich danach ergebenden Pflicht zur Zusatzzahlung an die Beklagte wirtschaftlich nicht mehr lohnt (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2005 - 4 U 167/03, BeckRS 2005, 30357725). - LG Berlin, 15.09.2020 - 3 O 162/20 Dies ist der Fall, denn die Abrede wird zur Folge haben, dass ein Käufer von einer an sich beabsichtigten Nutzungsänderung dann Abstand nehmen wird, wenn sich diese für ihn angesichts der sich danach ergebenden Pflicht zur Zusatzzahlung an die Beklagte wirtschaftlich nicht mehr lohnt (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2005 - 4 U 167/03, BeckRS 2005, 30357725).