Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11513
OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03 (https://dejure.org/2005,11513)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2005 - 4 U 167/03 (https://dejure.org/2005,11513)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 4 U 167/03 (https://dejure.org/2005,11513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer Mehrerlösklausel bei Erwerb eines Grundstücks; Verstoß einer Mehrerlösklausel gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Einordnung der Mehrerlösklausel in den Anwendungsbereich des Gesetzes über Allgemeine Geschäftsbedingungen ( ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AGBG § 1 Abs. 1; ; AGBG § ... 6 Abs. 2; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11; ; AGBG § 24 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 412; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 195 a.F; ; BGB § 196 n.F.; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; BGB § 196 Abs. 1 Ziff. 1 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 291; ; BGB § 305 n.F.; ; BGB § 306 n.F.; ; BGB § 307 n.F.; ; BGB § 308 n.F.; ; BGB § 309 n.F.; ; BGB § 310 n.F.; ; BGB § 652 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abführung von Mehrerlösen aus der Weiterveräußerung eines Grundstücks, wenn eine Mehrerlösklausel vertraglich vereinbart wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 195, 196 BGB a. F.; §§ 305, 307 BGB; §§ 5, 8, 9 AGBG; Art. 229 § 6 EGBGB
    Mehrerlösklausel in Treuhandverträgen (Wiss. Mit. Dr. Steffen Schreiber; Neue Justiz 12/2005, S. 560-562)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 560
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Ihre Festlegung gehört zum Kernbereich privatautonomer Vertragsgestaltung und ist grundsätzlich Sache der Vertragsparteien, denn es gibt vielfach keine gesetzliche Preisregelung, die bei Unwirksamkeit der vertraglichen Regelung gemäß § 6 Abs. 2 AGBG an deren Stelle treten könnte (vgl. BGHZ 146, 331 ff.).

    Im Gegensatz zu der vom Bundesgerichtshof überprüften und als Preisabrede einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen sogenannten Nachbewertungsklausel in Verträgen der ehemaligen Treuhandanstalt (BGHZ 146, 331 ff.; ZIP 2002, 808 ff.), beinhaltet die Mehrerlösklausel keine unmittelbare Festlegung der Höhe des Kaufpreises für die veräußerten Grundstücke.

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00

    Umfang der Anspruchs des Berechtigten gegen die Treuhandanstalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Mit dem nach § 5 des Kaufvertrages abzuführenden Mehrerlös soll auch nicht der künftige Verkehrswert des Grundstücks abgegolten werden (vgl. zu einer "reinen" Mehrerlösklausel BGH VIZ 2001, 602 ff.), was ebenfalls gegen die Annahme spricht, es handle sich um einen Teil des Kaufpreises.
  • OLG Koblenz, 15.07.2002 - 5 U 1668/00
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Die Formularbestimmung dient der Absicherung der zügigen und ungehinderten Erreichung des vertraglichen Investitionsziels, indem sie die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgte Weiterveräußerung der erworbenen Grundstücke, sofern sie vor Durchführung grundstücksbezogener (und werterhöhender) Maßnahmen und Investitionen erfolgt, sanktioniert (vgl. auch OLG Koblenz VIZ 2002, 651, 653).
  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00

    Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Im Gegensatz zu der vom Bundesgerichtshof überprüften und als Preisabrede einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG entzogenen sogenannten Nachbewertungsklausel in Verträgen der ehemaligen Treuhandanstalt (BGHZ 146, 331 ff.; ZIP 2002, 808 ff.), beinhaltet die Mehrerlösklausel keine unmittelbare Festlegung der Höhe des Kaufpreises für die veräußerten Grundstücke.
  • BGH, 07.02.2003 - V ZR 285/02

    Abführung des Mehrerlöses bei Weiterveräußerung von von der Treuhandanstalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    aa) Zwar handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren Rechtmäßigkeit sich an den Bestimmungen des AGBG messen lassen muß (offengelassen in BGH VIZ 2003, 241, 242), denn unstreitig sind die in § 5 getroffenen Bestimmungen für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert und wurden von der Treuhandanstalt als Verkäuferin i.S.d. § 1 Abs. 1 AGBG "gestellt".
  • OLG Brandenburg, 13.07.2000 - 5 U 155/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.06.2005 - 4 U 167/03
    Sinn und Zweck der Mehrerlösklausel ist es demnach, im Fall der Weiterveräußerung innerhalb einer bestimmten Frist den (Spekulations-)Gewinn zum Teil abzuschöpfen (OLG Brandenburg VIZ 2001, 637, 638).
  • LG Berlin, 06.10.2020 - 3 O 162/20

    Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Preisnebenabrede über

    Dies ist der Fall, denn die Abrede wird zur Folge haben, dass ein Käufer von einer an sich beabsichtigten Nutzungsänderung dann Abstand nehmen wird, wenn sich diese für ihn angesichts der sich danach ergebenden Pflicht zur Zusatzzahlung an die Beklagte wirtschaftlich nicht mehr lohnt (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2005 - 4 U 167/03, BeckRS 2005, 30357725).
  • LG Berlin, 15.09.2020 - 3 O 162/20
    Dies ist der Fall, denn die Abrede wird zur Folge haben, dass ein Käufer von einer an sich beabsichtigten Nutzungsänderung dann Abstand nehmen wird, wenn sich diese für ihn angesichts der sich danach ergebenden Pflicht zur Zusatzzahlung an die Beklagte wirtschaftlich nicht mehr lohnt (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2005 - 4 U 167/03, BeckRS 2005, 30357725).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht